KINDERSCHUTZPOLITIK
BILDUNGSLAB Hands & Minds Learning Center, als eine Organisation, die Dienstleistungen (unter
anderem) für Kinder und Jugendliche anbietet, schätzt junge Menschen und Kinder als einen
wichtigen Teil der Organisation und wünscht sich, dass sie in einer gesunden und sicheren Umgebung
wachsen, reifen und herausgefordert werden.
Zweck
Das Ziel von BildungsLAB Hands and Minds Learning Center ist es, Kindern eine sichere und
einladende Umgebung mit einer Vielzahl von Dienstleistungen zu bieten, in der Kinder und
Jugendliche durch unsere Programme wachsen und lernen können.
Ziele
∙ Bereitstellung von Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche, die ihnen helfen, sich von der Kindheit bis
zum Erwachsenenalter zu entwickeln und sie zu unterstützen, insbesondere für diejenigen, die aus sozial
schwachen Gruppen stammen.
∙ Kindern die Möglichkeit zu geben, sich selbst auszudrücken.
∙ Kindern helfen, sich in die Gemeinschaft zu integrieren.
∙ Kindern/Jugendlichen zu helfen, die Vielfalt ihrer Kulturen zu schätzen.
BildungsLAB Hands & Minds Learning Center
1. Jedes Kind und jeder Jugendliche sollte förmlich in der Gruppe angemeldet werden. Dazu gehört ein
Informations-/Einwilligungsformular, das von den Eltern/Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden muss.
Diese Formulare enthalten wichtige Informationen zu Gesundheit und Notfallkontakten und sollten sicher
aufbewahrt und zu jeder Sitzung mitgebracht werden.
2. Anwesenheitsliste: Für jede Sitzung sollte ein Register geführt werden.
Beauftragter für Kinderschutz
BildungsLAB Hands & Minds Learning Center hat einen Kinderschutzbeauftragten ernannt,
dessen Name mit Datum/Name und Kontaktdaten in das Protokoll aufgenommen wird oder am
schwarzen Brett im Protokollbereich ausgehängt wird. Wenn ein Mitarbeiter Bedenken hinsichtlich
der Sicherheit von Kindern hat, sollte er/sie diese mit ihm/ihr besprechen. Er/sie nimmt die folgenden
Aufgaben wahr:
∙ Sicherstellen, dass die Politik in die Praxis umgesetzt wird;
∙ Erste Anlaufstelle für Fragen des Kinderschutzes zu sein;
∙ Aufzeichnung aller im Zusammenhang mit dem Kinderschutz geäußerten Bedenken;
∙ Meldung von Kinderschutzbedenken an die Direktion und ggf. Kontaktaufnahme mit der
örtlichen Behörde;
∙ Sicherstellen, dass bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige angemessen beaufsichtigt werden;
∙ Sicherstellung, dass jeder, der mit der Organisation zu tun hat, die Identität des
Kinderschutzbeauftragten kennt.
Die Politik wird jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie ihren Zielen gerecht wird.
Reisen/Ausflüge
1. Wenn Sie einen Ausflug organisieren, achten Sie darauf, dass ein Ausflugsprotokoll ausgefüllt wird. Dieses
enthält Einzelheiten über den Ausflug und einen Abschnitt, in dem die Eltern ihre Zustimmung geben
können. Diese Zettel müssen vor der Veranstaltung zurückgegeben und zusammen mit den ausgefüllten
Gruppeninformations-/Zustimmungsformularen mit auf den Ausflug genommen werden.
2. Vergewissern Sie sich, dass eine angemessene Versicherung für die Arbeiten und Aktivitäten besteht.
Personal/Personalsicherheit
● Eine Gruppe von Kindern oder Jugendlichen unter sechzehn Jahren sollte zu keiner Zeit
unbeaufsichtigt gelassen werden. ∙ Vermeiden Sie es, über längere Zeit mit einem einzelnen
Kind oder Jugendlichen allein zu sein. Wenn es notwendig ist, mit einem Kind oder
Jugendlichen allein zu sein (z. B. für Erste Hilfe oder wenn sie in Not sind), stellen Sie sicher,
dass ein anderer Mitarbeiter weiß, wo Sie sind und warum.
● Ein Freiwilliger oder ein Mitarbeiter einer externen Organisation sollte sich zu keinem
Zeitpunkt mit einem Jugendlichen außerhalb der Aktivität treffen, ohne dass eine andere
Person anwesend ist.
● Solche Treffen sollten von einem Mitglied des Ausschusses geplant und genehmigt werden.
● Minderjährige Assistenten sollten immer beaufsichtigt werden.
Sicherheit für Kinder
1. Vergewissern Sie sich, dass der Raum, den Sie für die Aktivitäten nutzen, für den Zweck
geeignet ist, z. B. entfernen Sie Möbel, die bei energiegeladenen Spielen Verletzungen
verursachen könnten.
2. Vergewissern Sie sich, dass alle Mitarbeiter und Assistenten wissen
∙ wo sich das Notruftelefon befindet und wie es zu bedienen ist
∙ wo sich der Erste-Hilfe-Kasten befindet
∙ wer für die Erste Hilfe zuständig ist und wie Unfälle oder Verletzungen in das Notfallbuch
eingetragen werden
∙ was im Falle eines Feuers oder eines anderen Notfalls zu tun ist
3. Einmal im Jahr sollte eine Feuerübung stattfinden
4. Lassen Sie Kinder nicht ohne einen Erwachsenen nach Hause gehen, es sei denn, die Eltern
haben ausdrücklich gesagt, dass sie das dürfen. Lassen Sie ein Kind nie mit einem anderen
Erwachsenen gehen, es sei denn, die Eltern haben Sie darüber informiert, dass dies
geschehen wird.
5. Wenn private Autos für einen Ausflug benutzt werden, müssen die Fahrer vom Ausschuss
genehmigt werden, ordnungsgemäß versichert sein, sich vor dem Fahren ausgeruht haben
und einen sauberen Führerschein haben. In jedem Fahrzeug sollte immer mindestens eine
weitere verantwortliche Person (mindestens 16 Jahre alt) sitzen. Alle Fahrzeuge sollten mit
vollständigen Sicherheitsgurten ausgestattet sein, nicht nur mit Beckengurten. Es sollten
immer vollständige Sicherheitsgurte verwendet werden.
Unter normalen Umständen sollten die Arbeitnehmer einen jungen Menschen nur dann von
Gruppenaktivitäten nach Hause fahren, wenn die Eltern des jungen Menschen sie ausdrücklich darum
gebeten haben. (Wenn die Arbeitnehmer gebeten werden, einen Jugendlichen oder ein Kind nach
Hause zu fahren, sind sie nicht verpflichtet, dies zu tun; es liegt in ihrem Ermessen).
Bei Ausflügen oder Exkursionen sollte deutlich gemacht werden, ob das Auto der Arbeitnehmer
benutzt wird und wohin die Kinder oder Jugendlichen zurückgebracht werden.
Neue Arbeitskräfte
Die Mitarbeiter und Assistenten sind bei weitem die wertvollste Ressource, die der Gruppe für die Arbeit mit
jungen Menschen zur Verfügung steht. Bei der Anwerbung und Auswahl von bezahlten Mitarbeitern und
Freiwilligen werden folgende Schritte unternommen:
∙ Ausfüllen eines Bewerbungsformulars.
∙ Befragung von drei Personen aus dem Ausschuss, der die endgültige Entscheidung trifft.
∙ Ermittlung der Gründe für Beschäftigungslücken und andere Ungereimtheiten in der Bewerbung
∙ Überprüfung der Identität des Bewerbers (Reisepass, Führerschein usw.)
∙ Einholung von Referenzen, bevor die Person die Arbeit aufnimmt
∙ Sicherstellung der Überprüfung des Strafregisters durch einschlägige, vom Criminal Records Bureau
zugelassene lokale Stellen
∙ Einholung einer angemessenen Beratung vor der Einstellung von Personen mit Vorstrafen
∙ Erlauben Sie keinen unbegleiteten Zugang zu Kindern, bis alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind
∙ Eine Probezeit von 3 Monaten für neue bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige
∙ Laufende Überwachung von bezahlten Mitarbeitern und Freiwilligen
∙ Sicherstellung der Einhaltung bewährter Praktiken bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durch
entsprechende Schulungen und Anleitungen
∙ Ernennung eines Kinderschutzbeauftragten für den Leitungsausschuss.
Ausbildung
Es ist von großem Vorteil, wenn die Arbeitnehmer regelmäßig an Schulungen für diese Art von Arbeit
teilnehmen. Der Ausschuss sollte die Arbeitnehmer über relevante Kurse auf dem Laufenden halten.
Was ist Kinderschutz?
Kinderschutz ist die Reaktion auf die verschiedenen Arten, in denen die körperliche, emotionale,
intellektuelle und geistige Gesundheit eines jungen Menschen oder Kindes durch die Handlungen
einer anderen Person geschädigt wird.
Was Sie tun sollten:
1. Hören Sie dem Kind/Jugendlichen zu.
2. Schauen Sie es direkt an und versprechen Sie nicht, Geheimnisse zu bewahren, bevor Sie sie kennen, aber
lassen Sie das Kind/den Jugendlichen immer wissen, ob und warum Sie es/ihn jemandem erzählen werden.
3. Schauen Sie das Kind/den Jugendlichen direkt an und versprechen Sie nicht, Geheimnisse zu bewahren,
bevor Sie sie kennen, aber lassen Sie das Kind/den Jugendlichen immer wissen, ob und warum Sie es/ihn
informieren werden. 4. Nehmen Sie alles, was Ihnen gesagt wird, ernst und helfen Sie dem
Kind/Jugendlichen, seinen eigenen Gefühlen zu vertrauen. Machen Sie genaue Notizen über das, was
Ihnen gesagt wird, und vermeiden Sie Vermutungen und Spekulationen. 5. Denken Sie daran, dass es nicht
die Aufgabe des Mitarbeiters ist, Anschuldigungen zu untersuchen (dies würde die Beweislage im Falle
eines Gerichtsverfahrens verfälschen). Jede Offenlegung durch ein Kind/Jugendlicher muss dem
zuständigen Kinderschutzbeauftragten gemeldet werden.
4. Wenden Sie sich unverzüglich an die örtliche Behörde, um weiteren Rat und Anleitung zu erhalten.
Was Sie nicht tun sollten:
1. Die Projektmitarbeiter/Freiwilligen sollten nicht selbst mit der Untersuchung der
Angelegenheit beginnen.
2. Besprechen Sie die Angelegenheit mit niemandem, außer mit den zuständigen
Personen.
3. Bilden Sie sich keine eigene Meinung und beschließen Sie nicht, nichts zu
unternehmen.
Dinge, die man sagen oder tun sollte:
∙ "Was Sie mir sagen, ist sehr wichtig”
∙ “Es ist nicht deine Schuld'
∙ "Es tut mir leid, dass das passiert ist/passiert”
∙ "Es war richtig, dass du es jemandem erzählt hast”
∙ "Was du mir erzählst, sollte dir nicht passieren, und ich werde herausfinden, wie ich dir am
besten helfen kann”
∙ Machen Sie sich bald nach dem Ereignis Notizen. Versuchen Sie, genau aufzuschreiben, was der
junge Mensch oder das Kind gesagt hat. Vermeiden Sie Annahmen oder Mutmaßungen.
Dinge, die Sie nicht sagen oder tun sollten:
∙ Stellen Sie keine Suggestivfragen - Warum? Wie? Was? ∙ Sagen Sie nicht: "Sind Sie sicher?
∙ Zeigen Sie nicht Ihre eigenen Emotionen, z. B. Schock/Ungläubigkeit ∙ Machen Sie keine
falschen Versprechungen.
Diese Richtlinie wurde vom BildungsLAB Hands & Minds Learning am 18/05/2022 angenommen
und im Namen des Verwaltungsausschusses von der Vorsitzenden Silvia Schroeder unterzeichnet.